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Neuigkeiten - Gesellschaft

Das Urteil des BGH zur Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, von den meisten Kommentatoren korrekt als Pyrrhussieg der Kläger interpretiert, zeigte erneut , dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nur noch da und soweit gilt, wie es den Vertragsbedingungen der Europäischen Union, den Erlassen der EU-Kommissare und der Rechtsauffassung des EUGH nicht widerspricht. 
Das Bundesverfassungsgericht kann nicht anders, denn das Grundgesetz selbst enthält seit geraumer Zeit einen mit verfassungsändernder Mehrheit hineingeschriebenen Passus, der besagt, dass der Bundesrepublik Deutschland die sukzessive Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der EU gestattet ist. Die Aussage: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", ein Kernsatz des Grundgesetzes, ist seither endgültig Makulatur. Wir sind nicht Staatsvolk der EU, sondern Staatsvolk Deutschlands, aber ein Großteil der in Deutschland wirkenden Staatsgewalt geht inzwischen von EU-Kommissaren und Richtern des EUGH aus. 
Daraus ergab sich für mich eine Frage, die sonderbarerweise im Bereich der Löhne und Sozialleistungen längst, wenn auch immer noch ergebnislos diskutiert wird, im Bereich der konstitutionellen Grundlagen unseres Gemeinswesens, wo sie, um überhaupt eine belastbare Antwort zu erhalten, zuerst gestellt werden müsste, tabu zu sein scheint. Es ist die Frage:

"Wo liegt die absolute Untergrenze?"

Die Antwort findet sich in einer Musterverfassung für Bananenrepubliken.
Der Paukenschlag besteht diesmal aus drei Teilen.
Der kommentierende Teil ist unter http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2010/9.html zu finden.
Die Musterverfassung gibt es hier: http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2010/9b.html
und einen Anhang, geschrieben von Stefan Neumann, finden Sie hier:  http://www.egon-w-kreutzer.de/0PaD2010/9c.html

 
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